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Volodymyr Pavlyshyn

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Architektur- und Schulungsleistungen. Stand: 2. September 2026.

Vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen. Dieser Text ist von einem Ingenieur verfasst, nicht von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ist als Ausgangspunkt gedacht — insbesondere die Regelungen zu Haftung (§ 8), Nutzungsrechten (§ 6) und Gerichtsstand (§ 11) sollten auf die tatsächliche Vertragspraxis abgestimmt werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Architektur-, Review- und Schulungsleistungen zwischen Wolodymyr Pawlyschy, Franz-Jacob-Str. 1, 10369 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(4) Der Verkauf von Büchern erfolgt nicht über diese Website, sondern ausschließlich über die Plattform Leanpub. Hierfür gelten allein die Vertragsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers; diese AGB finden darauf keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Softwarearchitektur, Agenten- und Speicherarchitektur, Wissensgraphen, digitale Identität und Vertrauensinfrastruktur sowie fachliche Schulungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Angaben auf dieser Website stellen kein bindendes Angebot dar.

(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein Werkvertrag kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich vereinbart und ein abnahmefähiges Werk definiert wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang gültig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Person als Hauptansprechpartner.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot getroffenen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern sie vorher abgestimmt wurden.

§ 6 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) An den im Rahmen des Auftrags eigens erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Dokumenten, Architekturentwürfen und Quellcode — räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke ein.

(2) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das im Rahmen des Auftrags erworbene allgemeine Know-how, Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken uneingeschränkt weiter zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

(3) Vorbestehende Werke des Auftragnehmers sowie eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen eigenen Lizenzbedingungen und werden von Absatz 1 nicht erfasst.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

(3) Eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung des Auftraggebers geht dieser Regelung vor.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen. Entscheidungen über den Einsatz der Arbeitsergebnisse in Produktivsystemen sowie deren Test und Absicherung obliegen dem Auftraggeber.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Dienstverträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten.

§ 10 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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